Erbrecht
In erbrechtlichen Angelegenheiten unterstüt-
zen wir unsere Mandanten zunächst bei der
Planung des eigenen Erbes unter Berücksich-
tigung aller rechtlichen und steuerlichen Ge-
sichtspunkte. Hierzu entwerfen und prüfen wir
unter anderem:
- Erbvertrag
- Berliner Testament
- Testament
- Schenkung zu Lebzeiten
- Erbeinsetzung
- Vermächtnis
- Nießbrauch und Wohnrecht
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Im Erbfall prüfen und bearbeiten wir unter
anderem:
- Erbanspruch
- Vermögensauseinandersetzungen
- Erbteil
- Pflichtteil
- Pflichtteilergänzungsanspruch
- Testamentvollstreckung und Nachlasspfege
Bei einer möglichen Erbenstellung klären wir
unsere Mandanten über das Haftungsrisiko und
die zu beachtenden Fristen auf, damit sie ihre
Entscheidung über Annahme oder Ausschla-
gung der Erbschaft rechtlich abgesichert tref-
fen können.
Wir befassen uns auch mit den Ansprüchen der
Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben,
z.B. Auskunftsansprüchen bei unklarem Um-
fang eines Nachlasses.
Peter Kania
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testament-
vollstrecker
(AGT)
Fachanwalt für Familienrecht
0202-38902-20
kania@kania-partner.de