Erbrecht

In erbrechtlichen Angelegenheiten unterstüt-
zen wir unsere Mandanten zunächst bei der
Planung des eigenen Erbes unter Berücksich-
tigung aller rechtlichen und steuerlichen Ge-
sichtspunkte. Hierzu entwerfen und prüfen wir
unter anderem:

  • Erbvertrag
  • Berliner Testament
  • Testament
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnis
  • Nießbrauch und Wohnrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Im Erbfall prüfen und bearbeiten wir unter
anderem:

  • Erbanspruch
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Erbteil
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilergänzungsanspruch
  • Testamentvollstreckung und Nachlasspfege
    Bei einer möglichen Erbenstellung klären wir
    unsere Mandanten über das Haftungsrisiko und
    die zu beachtenden Fristen auf, damit sie ihre
    Entscheidung über Annahme oder Ausschla-
    gung der Erbschaft rechtlich abgesichert tref-
    fen können.
    Wir befassen uns auch mit den Ansprüchen der
    Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben,
    z.B. Auskunftsansprüchen bei unklarem Um-
    fang eines Nachlasses.
 
Peter Kania - Fachanwalt für Erbrecht - Zertifizierter Testamentvollstrecker (AGT) - Fachanwalt für Familienrecht - Tel: 0202-38902-20 - kania@kania-partner.de

Peter Kania
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testament-
vollstrecker (AGT)
Fachanwalt für Familienrecht
0202-38902-20
kania@kania-partner.de