Alles, was Sie über unsere Honorare wissen müssen.

Anwaltliche Dienstleistungen kosten Geld. Bei Kania,
Tschersich & Partner erhalten Sie erstklassige anwaltliche
und fachanwaltliche Leistungen qualifzierter Kolleginnen
und Kollegen zu fairen Bedingungen. Transparenz und

Alles, was Sie über unsere Honorare wissen müssen. Alles, was Sie über unsere Honorare wissen müssen.

Vorhersehbarkeit der Kosten für unsere Mandanten sind
uns ein Anliegen.

Außergerichtliche Leistungen
Die Gebühr für eine erste Beratung von Verbrauchern
durch unsere Anwälte und Fachanwälte ist gesetzlich auf
einen Höchstbetrag von 190,00 € zuzüglich Auslagen-
pauschale und Mehrwertsteuer limitiert. In Einzelfällen,
insbesondere in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten,
besteht die Möglichkeit, dass wir auf die Erhebung von
Gebühren für eine Erstberatung verzichten. Die Einzel-
heiten klären Sie bitte vorab telefonisch mit dem Sach-
bearbeiter ab.
Für Tätigkeiten, die über eine erste Beratung hinausge-
hen, richtet sich die Höhe der Vergütung für anwaltliche
Dienstleistungen im Grundsatz nach dem Rechtanwalts-
vergütungsgesetz (RVG). Das RVG bestimmt die Höhe
der Vergütung des Anwaltes in Abhängigkeit vom Gegen-
standswert und der Art der Tätigkeit.
Daneben bieten wir unseren Mandanten in geeigneten
Rechtsangelegenheiten eine auf ihren Fall zugeschnit-
tene Honorarvereinbarung an. Vor allem dort, wo sich
der Gegenstandswert anwaltlicher Leistungen schwierig
beziffern lässt, z.B. bei Vertragsprüfungen oder Gutach-
ten, arbeiten wir auf Basis eines Stundenhonorars. Gerne
können Sie uns hierauf ansprechen.

Tätigkeit vor Gericht und Behörden
Anwaltliche Leistungen vor Gerichten und Behörden wer-
den kraft Gesetzes nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG) abgerechnet.
Gewinnen Sie einen Rechtsstreit vor Gericht, haben Sie
in vielen Fällen einen Anspruch darauf, dass Ihnen die
gesetzlichen Anwaltskosten vom Gegner erstattet wer-
den. Ausnahmen gibt es lediglich im Arbeits- und Woh-
nungseigentumsrecht.
Die in Ihrer Angelegenheit zu erwartenden Kosten unse-
rer Beauftragung erläutern wir Ihnen ausführlich in ei-
nem persönlichen Gespräch.

 

Rechtsschutzversicherung
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Inwie-
weit anwaltliche Leistungen von der Versicherung über-
nommen werden, hängt von ihrer Police ab. Wir prüfen
die Deckung und erteilen auch hierüber Rat.
Soweit Sie eine Deckungsanfrage nicht selbst vornehmen
wollen, übernehmen wir dies im Rahmen unserer Bera-
tungstätigkeit oder während eines Rechtsstreites -kulanz-
weise - kostenfrei für Sie.

Prozesskostenhilfe
Unterschreitet Ihr monatliches Einkommen eine be-
stimmte Grenze, kommt die Beantragung von Prozess-
kostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren in Betracht. Wird
sie ganz oder teilweise bewilligt, werden Ihre Kosten für
unsere Inanspruchnahme (gegebenenfalls mit Ratenzah-
lung) vom Staat übernommen.
Ob in Ihrer Angelegenheit ein Antrag auf Prozesskos-
tenhilfe sinnvoll ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem
persönlichen Gespräch.